In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Februar wird nach einstimmiger Beschluss-Empfehlung des Sozial- und Kulturausschusses der erste Nachtrag zur Gebührensatzung der Kindertagesstätten verabschiedet. Er wurde nötig, nachdem das Land Hessen ein Merkblatt zur Förderung der kostenlosen sechsstündigen Betreuung der Drei- bis Sechs-Jährigen bekanntmachte. Dies lag bei der Beratung der Satzung im Sommer noch nicht vor. Die jetzt zu beschließenden Änderungen gelten rückwirkend zum 01.08.2018 und werden Eltern weiter entlasten. Die Entlastung fällt je nach Betreuungszeit in allen Einrichtungen im Stadtgebiet unterschiedlich aus und liegt zwischen 9 und 31 EUR.

Hintergrund ist, dass alle Betreuungsmodule mit derselben Stundengebühr zu kalkulieren sind. Dies entsprach nicht der langjährigen Praxis, denn für die Module ohne Mittagessen wurden keine Kosten der Hauswirtschaft angesetzt und bei allen Modulen bis 17:00 Uhr ging die letzte halbe Stunde zu 100 % zu Lasten der Eltern. Mit der nun notwendigen erneuten Kalkulation wurden die Kosten auf alle Module gleichermaßen verteilt. Die dadurch zusätzlich entstehenden Mindereinnahmen müssen im laufenden Haushaltsjahr aufgefangen werden und erhöhen leider die bereits sehr hohen Ausgaben für die Kinderbetreuung. Die CDU Eppstein freut sich dennoch über die guten Nachrichten, denn qualitativ hochwertige Betreuung bei gleichzeitiger Entlastung der Eltern ist eine wichtige Investition in die Zukunft.

[Christof Müller, Stadtverordneter][15.02.2019]