Eltern profitieren auch rückwirkend vom Nachtrag zur Gebührensatzung der Kindertagesstätten
In der Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 21. Februar wird nach einstimmiger Beschluss-Empfehlung
des Sozial- und Kulturausschusses der erste Nachtrag zur Gebührensatzung
der Kindertagesstätten verabschiedet. Er wurde nötig, nachdem das
Land Hessen ein Merkblatt zur Förderung der kostenlosen sechsstündigen
Betreuung der Drei- bis Sechs-Jährigen bekanntmachte. Dies lag bei der
Beratung der Satzung im Sommer noch nicht vor. Die jetzt zu beschließenden
Änderungen gelten rückwirkend zum 01.08.2018 und werden Eltern weiter
entlasten. Die Entlastung fällt je nach Betreuungszeit in allen Einrichtungen
im Stadtgebiet unterschiedlich aus und liegt zwischen 9 und 31 EUR.
Hintergrund ist, dass alle Betreuungsmodule mit derselben Stundengebühr
zu kalkulieren sind. Dies entsprach nicht der langjährigen Praxis, denn
für die Module ohne Mittagessen wurden keine Kosten der Hauswirtschaft
angesetzt und bei allen Modulen bis 17:00 Uhr ging die letzte halbe Stunde
zu 100 % zu Lasten der Eltern. Mit der nun notwendigen erneuten Kalkulation
wurden die Kosten auf alle Module gleichermaßen verteilt. Die dadurch
zusätzlich entstehenden Mindereinnahmen müssen im laufenden Haushaltsjahr
aufgefangen werden und erhöhen leider die bereits sehr hohen Ausgaben
für die Kinderbetreuung. Die CDU Eppstein freut sich dennoch über
die guten Nachrichten, denn qualitativ hochwertige Betreuung bei gleichzeitiger
Entlastung der Eltern ist eine wichtige Investition in die Zukunft.
[Christof Müller, Stadtverordneter][15.02.2019]