Bitte sachlich bleiben
Der
öffentlich ausgetragene Wettstreit um die besseren Ideen gehört
zum Kern der Demokratie. Parteien und Kandidaten werben bei Wahlen um Vertrauen.
Am 23. April entscheiden die Bürger des Main-Taunus-Kreises über
ihren Landrat. Die CDU unterstützt bekanntermaßen Landrat Michael
Cyriax. In den vergangenen sechs Jahren hat er gezeigt, was er kann: Beim
Schulbau, beim Ausbau des schnellen Internets, bei der Sicherung der beiden
Kreiskliniken in Hofheim und Bad Soden sowie bei der erfolgreichen Konsolidierung
des Kreishaushaltes. Sachlich angreifbar ist er nicht. Daher versuchen es
seine Konkurrenten leider mit billiger Polemik: Eine vor Monaten vorgenommene
Neuzuordnung und damit verbundene Neubenennung von Sitzungsräumen im
Hofheimer Kreishaus soll noch schnell vor der Wahl zum Politikum gemacht werden.
Der aus Eppstein stammende Juso-Vorsitzende war sich nicht zu schade, einen
internen Verwaltungsvorgang als mutmaßliches Werben des Landrats um
Rechtsextreme darzustellen. Wenn es keine eigenen Argumente und keinen eigenen
starken Kandidaten gibt, dann muss es scheinbar die persönliche Diffamierung
eines menschlich und politisch integren Landrates sein. Dieses schäbige
Vorgehen sollten die Sozialdemokraten schnell stoppen. Eine Entschuldigung
bei Landrat Michael Cyriax ist angebracht.
Der Juso-Vertreter agiert in anderer Funktion in Eppstein ähnlich: Für
eine notwendige Grundsteueranpassung, die von keiner Fraktion bei den Haushaltsberatungen
in Frage gestellt wurde, werden flugs die Vertreter aus Eppstein im Kreistag
verantwortlich gemacht. Richtig ist, dass die Hebesätze bei der Kreisumlage
aufgrund der verbesserten Finanzausstattung der Kreise durch das Land gesenkt
werden konnten. Der Kreis ist – wie auch die Stadt Eppstein –
zum Haushaltsausgleich verpflichtet. Eine weitergehende Senkung der Hebesätze
war aus rechtlichen Gründen daher nicht möglich. Das sollten auch
die Genossen wissen. Nicht erwähnt haben sie auch, dass nicht nur für
Wohn- sondern auch für Gewerbegrundstücke Grundsteuer anfällt
und die Gewerbetreibenden durch eine zum Haushalt 2016 erfolgte Anpassung
bereits einen Beitrag zur Konsolidierung leisten. Von Steuerungerechtigkeit
zu sprechen, geht an der Sache vorbei.
[Christian Heinz, Vorsitzender][22.03.2017]