Informationsfreiheitssatzung - Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!
In
der letzten Ausgabe der Eppsteiner Zeitung informierte die FDP-Fraktion über
Ihre
Bemühungen eine sogenannte Informationsfreiheitssatzung einzubringen,
um den Bürgerinnen und Bürgern einen rechtssicheren Anspruch auf
Information gegenüber der Verwaltung zu verschaffen. Die FDP bewegt sich
in ihrer Wortwahl dabei in großen Dimensionen: Man spricht von einem
"abschotten" der Verwaltung, von "intransparenten Strukturen"
und wünscht sich "eine gläserne Verwaltung, die dem Bürger
offen gegenübertritt". Diese Beschreibungen treffen in keiner Weise
auf die Eppsteiner Verwaltung zu, die schon heute - auch ohne entsprechende
Satzung - den Maßgaben der Informationsfreiheit entsprechen. Insofern
ist das, was die FDP in ihrem Artikel zum Ausdruck bringt, ein Schlag ins
Gesicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Rathäusern und wird
von uns entschieden zurückgewiesen. Die Eppsteiner Verwaltung braucht
keine Satzung, um - wie von der FDP-Fraktion gefordert - den Bürgerinnen
und Bürgern offen und hilfsbereit gegenüberzutreten. Richtig ist
in diesem Zusammenhang, dass es in anderen Bundesländern eine solche
Satzung gibt und in Hessen eine Regelungslücke diesbezüglich existiert,
die der Hessische Landtag zeitnah schließen wird. Wir halten es für
vernünftig, den Vorschlag einer Satzung abzuwarten und diese idealerweise
zu übernehmen.
Da wir keine Eilbedürftigkeit bei diesem Thema sehen, die Verwaltung
den Maßgaben einer solchen Satzung sowieso schon entspricht und wir
aktuell auch einige dringlichere Baustellen und Anliegen in dieser Stadt zu
bearbeiten haben, genießt die Informationsfreiheitssatzung keine vorrangige
Priorität.
Daraus abzuleiten, CDU und GRÜNE würden sich der Einführung
einer solchen verweigern ist schlichtweg falsch und wird - wider besseren
Wissens - falsch dargestellt.
[Dirk Büttner, Stadtverordneter][13.10.2017]